Gabriel Blenkers
Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Studium der Rechtswissenschaften in Bochum 1978-84
- Erstes Staatsexamen 1984
- Referendar beim Landgericht Bochum von 1985-88
- Zweites Staatsexamen 1988
- Zulassung zum Rechtsanwalt 1989
- Aufnahme der Anwaltstätigkeit in der Kanzlei Thorbrügge 1989
- Ernennung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht 1993
- Aufnahme in die Liste der beim Oberlandesgericht Hamm zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte 2002
- Mitglied im Beirat der Rechtsanwälte des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für Kraftfahrzeugwesen e. V)
- Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)
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