German English French
     
 

Kurioses Details

Ein durch SMS beendetes Arbeitsverhältnis...

...ist auch nach heutigem Stand nicht wirksam.


Eine Information des Kollegen Ulrich Bucher aus Köln:

Das LAG Hamm hatte sich in einer Entscheidung vom 17.08.2007 mit einem Fall zu befassen, in welchem ein Arbeitsverhältnis durch Übersendung einer SMS beendet werden sollte.

Es folgte noch ein weiterer Meinungsaustausch - ebenfalls per SMS - , in welchem unter anderem die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestätigt wurde. Sowohl hinsichtlich der Kündigung als auch hinsichtlich eines bezogen auf den Austausch von Willenserklärungen gerichteten Auflösungsvertrags mangelte es an der erforderlichen Schriftform.


Rechtsanwälte Bucher & Externbrink
Antwerpener Str. 35
50672 Köln
Tel.: +49 (221)5101220 (Sekretariat)
Fax:  +49 (221)5101387
info@bucher-externbrink.de (Sekretariat)



Aktuelles

18.03.13

Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers

Geht ein aus dem Vorjahr übertragener Urlaubsanspruch nach Ablauf des Übertragungszeitraums (31.03....



21.11.12

Befristung und Maßregelungsverbot

Verletzt ein Arbeitgeber das Maßregelungsverbot des § 612a BGB, indem er einem befristet...



Kurioses

09.07.12

Ist der Gewinn aus dem Verkauf von Karnevalsorden steuerpflichtig?

Kein Aprilscherz, wenn das Finanzgericht Köln sich mit Urteil vom 18.04.2012 mit der Rechtsfrage...