Eine Information des Kollegen Ulrich Bucher aus Köln:
Das LAG Hamm hatte sich in einer Entscheidung vom 17.08.2007 mit einem Fall zu befassen, in welchem ein Arbeitsverhältnis durch Übersendung einer SMS beendet werden sollte.
Es folgte noch ein weiterer Meinungsaustausch - ebenfalls per SMS - , in welchem unter anderem die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestätigt wurde. Sowohl hinsichtlich der Kündigung als auch hinsichtlich eines bezogen auf den Austausch von Willenserklärungen gerichteten Auflösungsvertrags mangelte es an der erforderlichen Schriftform.
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