Eine Information des Kollegen Ulrich Bucher aus Köln:
Der Text war unter anderem durchzogen mit pamphletartigen Anschuldigungen gegen Funktionsträger unserer Gesellschaft und beschrieb mit sarkastischem Unterton die Situation eines Hartz 4-Empfängers.
Wegen der dann folgenden Ablehnung machte der Stellenbewerber eine Entschädigung nach AGG geltend. Diese lehnte das LAG Baden-Württemberg in einer Entscheidung vom 13.08.2007 ab wegen mangelnder Ernsthaftigkeit der Bewerbung. Der Bewerber habe eine Geldquelle erschließen und das System des staatlichen Rechtsschutzes ad absurdum führen und der Lächerlichkeit preisgeben wollen.
Konsequenterweise bestand auch kein Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe.
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