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Kickern ist Sport!


Eine Information des Kollegen Norbert Berger aus Dortmund:

Nachdem wir kürzlich berichten konnten, dass das „Luftgitarre“-Spielen Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung war, wissen wir nun als Ergebnis eines Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 23.06.2010 (Az. 4 K 501/09), dass auch der Drehstangen-Tischfußball ("Kicker") Sport im Sinne des Steuerrechts ist. Wird diese Sportart auch meist in Kneipen ausgeführt, dient sie nach Auffassung der hessischen Finanzrichter doch der körperlichen Ertüchtigung und ist somit eine über das ansonsten übliche Maß hinausgehende Aktivität, gekennzeichnet durch äußerlich zu beobachtende Anstrengungen oder durch persönlichem Können zurechenbare Kunstbewegungen. Folge: Der Bundesverband „Drehstangen-Tischfußballsport“ ist als gemeinnützig anerkannt und somit von der Körperschaftsteuer befreit!

Am Rande erfahren wir, dass der klagende Bundesverband Ausrichter und Organisator der Bundesliga dieser Tischfußballsportart ist, Landesverbände koordiniert, berät und unterstützt, Schiedsrichter ausbildet, auf die Errichtung von Tischfußballsport-Leistungszentren hinwirkt und diese aktiv fördert.

Ein kleiner Dämpfer für die Freunde dieser Sportart: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen! Da kann man nur gespannt sein. Wir werden Sie natürlich auf dem Laufenden halten.

 

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