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Anfechtung einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers


Der nachdrückliche Hinweis des Arbeitgebers auf die eigene wirtschaftliche desolate Lage verbunden mit der Offerte, ein Arbeitsverhältnis mit einem ausländischen Unternehmen zu begründen, ist für sich allein regelmäßig nicht geeignet, die Anfechtung einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers wegen widerrechtlicher Drohung zu begründen.

 

Dem Arbeitnehmer ist es  wegen § 242  BGB in der Regel verwehrt, sich für die Unwirksamkeit einer schriftlichen fristlosen Eigenkündigung auf das Fehlen eines  wichtigen Grundes im Sinne von § 626 Abs. I BGB zu berufen.

 

Bundesarbeitsgericht v. 21.07.2011 -2 AZR 418/10-

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