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Anspruch des Vermieters auf Einbau von funkbasierten Ablesegeräten (Mietrecht)


Der Bundesgerichtshof ist der Auffassung, dass dem Vermieter ein Anspruch auf den Einbau von funkbasierten Ablesegeräten zusteht und dies der Mieter somit zu dulden hat (Urteil vom 29.09.2011, Aktenzeichen VIII ZR 326/10). Dies begründet der BGH mit den Regelungen der Betriebskostenverordnung und geht hierbei sogar soweit, dass dies auch dann gelten solle, wenn die bisherigen Geräte noch funktionstüchtig sind und nur durch modernere Systeme ersetzt werden sollen. Für den Mieter bedeute dies eine Wohnwertverbesserung, zudem sei es positiv, dass zur Ablesung die vermietete Wohnung nicht mehr betreten werden muss.

 

Rechtsanwalt Sven Predeschly

 

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