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EU-Markenschutz wird günstiger und einfacher


Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten haben beschlossen, die Gebühren des EU-Markenamts (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, HABM) in Alicante, Spanien, weiter zu senken und das Registrierungsverfahren zu vereinfachen.


Die Gebührensenkung und Verfahrensvereinfachung bestehen im Wesentlichen darin, dass die Eintragungsgebühr für Gemeinschaftsmarken entfällt. Die Unternehmen brauchen somit nur noch eine Gebühr – die Anmeldegebühr – und keine Eintragungsgebühr mehr zu entrichten. Damit verkürzt sich die Bearbeitungszeit für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke.


Bei Internet-Anmeldungen sinkt der Betrag noch stärker.


Hintergrund:
Das HABM wurde 1994 vom Ministerrat geschaffen. Seit Aufnahme seiner Tätigkeiten im Jahr 1996 hat sich die Nachfrage nach Gemeinschaftsmarken kontinuierlich, erhöht. So hat das HABM bisher insgesamt über 450.000 Marken für Unternehmen weltweit registriert.


Vor Durchführung einer europäischen Markenanmeldung oder auch einer deutschen Markenanmeldung sollte eine entsprechende Recherche nach möglicherweise bestehenden älteren Rechten Dritten durchgeführt werden, damit es nicht zu Abmahnungen kommt. Das Ergebnis der Recherche sollte umfassend mit der Mandantschaft besprochen werden.


Mitgeteilt durch Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Hübsch & Weil, Herrn Rechtsanwalt Christian Weil, Fachanwalt für den gewerblichen Rechtschutz, Oststraße 9 – 11, 50996 Köln, www.koelnpatent.de.

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