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Anspruch des Scheinvaters gegen Mutter auf Auskunft


Der Bundesgerichtshof gesteht dem Scheinvater einen Anspruch gegen die Mutter auf Auskunft zu, welche Person ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Der Kläger hatte erfolgreich eine Vaterschaftsanfechtung durchgeführt und wollte von der Mutter numehr Auskunft über die Person des leiblichen Vaters, um den für das Kind bezahlten Unterhalt zurückfordern zu können (Unterhaltsregress). Mit Urteil vom 09.11.2011, Az: XII ZR 136/09 entschied der Bundesgerichtshof, dass in einem solchen Fall das Persönlichkeitsrecht der Mutter zurückstehen muss und der Anspruch des Scheinvaters auf effektiven Rechtsschutz vorgeht. 

 

Rechtsanwalt Sven Predeschly

 

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