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Formerleichterung im Steuerrecht

Aktueller Beschluss des Bundesfinanzhofs erleichtert Datenübermittlung.


Eine Information des Kollegen Ulrich Bucher aus Köln:

 

Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 30.03.2009 -Gesch.Nr.: II B 168/08- können künftig Rechtsmittel und andere bestimmende Schriftsätze elektronisch an den Bundesfinanzhof übermittelt werden, ohne dass die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur erforderlich ist.

 

Rechtsanwälte Bucher & Externbrink GbR

Büro Köln

Antwerpener Straße 35

50672 Köln

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