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Verlust des Versicherungsschutzes

Eine faktische Unterbrechung des Arbeitsweges von mehr als zwei Stunden führt zum Verlust des Versicherungsschutzes für einen Wegeunfall.


Eine Information des Kollegen Ulrich Bucher aus Köln:

 

Bleibt unklar, ob der Versicherte den Weg nicht länger als zwei Stunden unterbrochen hat, trägt er hierfür die objektive Beweislast. Näheres ist nachzulesen in der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 02.12.2008 zum

Geschäftszeichen B 2 U 26/06 R.

 

Rechtsanwälte Bucher & Externbrink GbR

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