Eine Information des Kollegen Norbert Berger aus Dortmund:
Mit - noch nicht rechtskräftigem - Urteil sprach es aus, dass im Einzelfall nach sachverständiger Beratung aus dem im Sendebericht des Absenders enthaltenen "OK"-Vermerk nicht nur die erfolgreiche Übermittlung, sondern auch auf den Zugang beim Empfänger geschlossen werden könne. Dem stehe auch eine mögliche Fehlerquote von 10 - 15 % nicht entgegen.
OLG Celler vom 19.06.2008 - 8 U 80/07 -