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Beweis für Zugang eines Telefaxes

Bisher war es allgemeine Auffassung in der Rechtsprechung, dass die Versendung eines Schreibens per Telefax den Zugang nicht beweist. Dem ist nun das OLG Celle entgegengetreten.


Eine Information des Kollegen Norbert Berger aus Dortmund:

 

Mit - noch nicht rechtskräftigem - Urteil sprach es aus, dass im Einzelfall nach sachverständiger Beratung aus dem im Sendebericht des Absenders enthaltenen "OK"-Vermerk nicht nur die erfolgreiche Übermittlung, sondern auch auf den Zugang beim Empfänger geschlossen werden könne. Dem stehe auch eine mögliche Fehlerquote von 10 - 15 % nicht entgegen.

 

OLG Celler vom 19.06.2008 - 8 U 80/07 -

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