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Sind "Warendorfer Pferdeäppel" und "Warendorfer Pferdeleckerli" verwechselbar?


 

In weiten Kreisen der Bevölkerung wird der westfälische Ort Warendorf mit Pferden assoziiert. In der Tat befinden sich dort ein Landgestüt, ein Dachverband des Deutschen Reitsports und weitere reitsportliche Einrichtungen. Dass dies auch auf den Süßwarenmarkt ausstrahlt und zu markenrechtlichen Auseinandersetzungen führen kann, hat allerdings erst ein jüngst veröffentlichtes Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Aktenzeichen I-4 U 216/10) offenbart.

 

Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwei Konkurrenten auf dem Süßwarenmarkt bieten Produkte mit einem Touch von Pferd an. Der eine vertreibt Pralinen, die in einem Einmachglas auf einem Bett von Stroh angeboten werden, unter der Bezeichnung „Warendorfer Pferdeäppel“, der andere eine Schokoladen-Trüffel-Spezialität, die trotz der Bezeichnung „Warendorfer Pferdeleckerli“ für Menschen bestimmt ist. Der erstgenannte ist Inhaber einer beim Patent- und Markenamt registrierten Marke und fühlt sich durch die Bezeichnung des zweitgenannten in diesem seinem Markenrecht verletzt. Seine Klage hatte vor Landgericht und Oberlandesgericht keinen Erfolg. Das OLG Hamm führte aus, dass sich die Wortbestandteile beider Bezeichnungen sowohl in Klang und Schriftbild als auch im Wortsinn ganz erheblich unterscheiden. Pferdeleckerli seien als leckere ergänzende Zugabe zum genussreichen Essen oder Fressen bestimmt, wenn auch im eigentlichen Wortsinn für Pferde. Hingegen seien Pferdeäppel als Exkremente die lästige Folge auch guter Ernährung der Pferde. Pralinen als solche zu beschreiben sei originell und werde vom Verbraucher in Erinnerung behalten. Dies gelte nicht in gleicher Weise für die Bezeichnung von Pralinen als Pferdeleckerli. Der mündige Verbraucher könne „Warendorfer Pferdeäppel“ und „Warendorfer Pferdeleckerli“ durchaus unterscheiden.

 

Was lernen wir hieraus? Was den Pferden recht ist (vorne rein, hinten raus) soll auch dem Verbraucher billig sein.

 

Rechtsanwalt Dr. Norbert Berger, Dortmund

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